Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1444/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12078
FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1444/00 (https://dejure.org/2002,12078)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.11.2002 - 6 K 1444/00 (https://dejure.org/2002,12078)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. November 2002 - 6 K 1444/00 (https://dejure.org/2002,12078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Gewinntantieme für Gesellschafter-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinntantieme für Gesellschafter-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewinntantieme für Gesellschafter-Geschäftsführer; Rückstellung für nicht genommenen Urlaub ; Verdeckte Gewinnausschüttung ; Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung; Vereinbarung einer Festtantieme

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.04.2000 - I R 88/99

    Bemessungsgrundlage

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1444/00
    Der die Grenze von 50 v.H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft übersteigende Betrag der Gewinntantieme kann ausnahmsweise dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die Tantiemezusage auch insoweit einem Fremdvergleich standhielte, also ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer einem fremden Dritten ebenfalls eine Gewinnbeteiligung in entsprechender Höhe zugesagt hätte (BFH-Urteil vom 27. April 2000 I R 88/99, BFH/NV 2001, 342 ).

    Eine dahingehende Regelung ist unter fremden Dritten unüblich, was ebenfalls ihre Unangemessenheit indiziert (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2000 I R 88/99, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 11.10.1990 - VI 279/89

    Körperschaftsteuer; feste Tantieme bei Gewinnabsaugung als verdeckte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1444/00
    Dies wäre unter unabhängigen Dritten ungewöhnlich (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 11. Oktober 1990 VI 279/89, Juris-Dokument Nr.: STRE917070370).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1444/00
    Die Bildung einer Rückstellung für nicht genommenen Urlaub setzt das Bestehen oder die Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grunde und bzw. oder der Höhe nach voraus und dass die Klägerin mit ihrer Inanspruchnahme ernsthaft rechnen muss (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BStBl. II 1993, 891).
  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1444/00
    Entscheidend ist in diesem Fall, ob die Kapitalgesellschaft dem Dritten einen Vermögensvorteil zugewendet hat, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Person, die dem betreffenden Gesellschafter nicht nahe steht, nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BStBl. II 1997, 301).
  • FG Nürnberg, 06.06.2000 - I 334/97

    Bemessungsgrundlage bei Vereinbarung einer Tantieme nach dem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1444/00
    (vgl. Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 6. Juni 2000 I 334/97, EFG 2000, 965).
  • FG München, 17.10.1996 - 7 K 3862/91

    Anforderungen an eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Steuerliche Behandlung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1444/00
    Ansonsten kann in aller Regel aber davon ausgegangen werden, dass fremde Dritte bei vergleichbarer Interessenlage eine Tantieme im Verhältnis zu dem erzielten Gewinn der Gesellschaft vereinbaren (Finanzgericht München, Urteil vom 17. Oktober 1996 7 K 3862/91, Juris-Dokument Nr.: DVRE000139938).
  • FG München, 20.04.2004 - 7 V 563/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Festtantieme; Aussetzung der Vollziehung in

    Ansonsten kann in aller Regel aber davon ausgegangen werden, dass fremde Dritte bei vergleichbarer Interessenlage eine Tantieme im Verhältnis zu dem erzielten Gewinn der Gesellschaft vereinbaren (vgl. vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2000 I R 88/99, BFH/NV 2001, 342 ; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.11.2002 - 6 K 1444/00, DStRE 2003, 295 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht